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OUTRAGE - Order in the Court

Was gibt es schöneres, als im weltweiten Netz mit der Eingabe eines einzelnen Begriffes oder Namens, sich an einem verregneten hochkatholischen Feiertag, vergnügliche Stunden zu bereiten? Höchstens ein kühles Bier oder eine ordentliche Schnitzelplatte! Gut, der Ausgangspunkt meiner Suche war „Outrage“. Ein viel und gerne verwendeter Name im Heavy Metal und den Randausläufern. Japan, USA, Europa, in fast jeder Ecke der Welt gibt es mindestens einmal „Outrage“, beide Worte auseinander geschrieben, sind dann noch eine(britische?)Schwulenbewegung. Im aktuellen Fall geht es um die Baden- Württembergischen „Outrage“, die vor kurzem ihr 25- jähriges Betriebsjubiläum gefeiert hatten. Wer mit seinen Klangpretiosen einigermaßen pfleglich umgeht, hat mit Sicherheit noch die von 1985-87 erschienenen Demos daheim, die ganz harten Fans obendrauf noch die von 2005 bis zum jetzigen Tag erschienenen 4 CDs. Von 1983-2008 ist eine verdammt lange Zeit, Mitglieder kamen und gingen, über einen ziemlich langen Zeitraum war die Band inaktiv, aber einmal mit dem lautesten Kulturschock aller Zeiten infiziert, ist die Aussicht auf Heilung bisher für jeden erfolglos geblieben. Rocker- Spätlese Udo F. (seine wahre Identität und die der an diesem Projekt beteiligten soll wohl möglichst anonym bleiben) hat als einziges Urmitglied der ersten Stunde eine fähige Jungschar für den Minnedienst um sich geschart und trotz einiger Schwierigkeiten mit dem Mikrofonverwalter(2 waren es genau), den fünften Silberteller geschmiedet.
Ruhe im Gerichtssaal, die Angeklagten haben das Wort. Gibt es Freispruch wegen nicht nachzuweisender Gewalt gegen Langhaardackel und Mattenschwinger beiderlei Geschlechts? Wird am Ende des Verfahrens Kerkerstrafe mit verschärftem Dunkelarrest das Urteil sein, weil keins der vorgebrachten Argumente das hohe Gericht beeindrucken konnte? Die Angeklagten haben genau 50:03 Minuten Zeit sich verteidigen. Die ersten zwei Minuten sind etwas verfahren und stammen aus frühen Verteidigungsakten. Noch ist das Gericht geduldig, weiß es doch aus früheren Verfahren, dass die Angeklagten im Prinzip keine schlimmen Jungs sind. Beim zweiten Anlauf werden die Delinquenten selbstbewusster, weißen auf frühe Zeugen wie Hellhammer oder Sodom hin und sind bereit während einer kurzen Verhandlungspause weitere Entlastungszeugen wie Zemial oder aus Japan Sabbat aufzubieten. Noch lacht der gesamte Gerichtssaal, aber weitere entlastende Beweise können dann doch überzeugen. Der vorsitzende ehrenwerte Richter Dr. Bang- A- Lot möchte den vorwitzigen, wohl aus dem Schwarzwald stammenden Sänger gerne zu klaren und besser akzentuierten Aussagen zwingen, aber mit einem Frosch im Hals und gleichzeitig vielen heißen Spätzle gut platziert zwischen Kehlkopf und Speiseröhre, ist` s mit der Verständigung etwas eingeschränkt. Ein mehr als 9 minütiges Plädoyer, das als drittes Gnadengesuch geschickt aufgebaut ist, überzeugt alle anwesenden. Recht lebendig gestalten sich die nächsten Argumente und das essentielle siebte Argument bringt es in aller Kürze auf den Punkt. Wenn der Staatsanwalt, von dem bekannt ist, dass er von der Metalcore Mafia geschmiert ist, nicht auf Freispruch plädiert, dann gibt es keine Gerechtigkeit mehr im Land. Etwas verwirrt sind die Anwesenden im Saal über das Kennwort „Undertoe“, dessen textliche Aussage etwas mehr Erklärung verdient hätten ist. Laut ruft der Muezzin vom Turm, dass der morgige Tag sich deutlich von dem unterscheidet was in der Vergangenheit war. Wie war, wie war! Allerdings können die unverzagten Angeklagten immer wieder daraufhin hinweisen, im hier und jetzt zu leben, ohne das gewesene zu leugnen! Was vor 25 Jahren seinen Anfang nahm, ist heutzutage vielleicht etwas archaisch, hat aber durchaus noch seine Reize. Hochtechnologie muss nicht immer von Vorteil sein. 13 gut eingeübte Verteidigungsstrategien können letztendlich überzeugen und so schließen sich die Türen des Gerichts mit einem lauten Knall .
Zu guter letzt das Fazit des Gerichtsschreibers. Die Ordnung im Gerichtssaal wurde nicht durch unnötige Störgeräusche ins lächerliche gezogen. Die Angeklagten sind in ihrer unwiderruflich starrköpfigen Haltung hinsichtlich ihrer musikalischen Vorlieben, im allgemeinen als Old Black Metal bezeichnet, sofort unter Naturschutz zu stellen.

Rating: ★★★½☆

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